Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung verlangen für Gewerbetreibende im Sinne des § 34c der Gewerbeordnung eine Prüfung ihrer Geschäftstätigkeit durch Wirtschaftsprüfer. Betroffen sind hiervon Bauträger, Baubetreuer sowie Anlagevermittler.
Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Basis der berufsständischen Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftprüfer und berichten im Rahmen eines Prüfungsberichts, der dem zuständigen Landratsamt als Aufsichtsbehörde vorgelegt werden kann.