Prüfung sozialer Einrichtungen und Vereine
Die Prüfung der Jahresabschlüsse sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gemeinnütziger Körperschaften (gemeinnützige GmbH), von Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen beinhaltet ein grundlegendes Verständnis der in diesen Unternehmen geleisteten Arbeit sowie der besonderen Finanzierung durch öffentliche und private Zuschussgeber und Kostenträger.
Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Prüfungserfahrung berücksichtigen wir auch
- die gesetzlichen und satzungsmäßigen Sonderregelungen für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Körperschaften
- die gesonderten Regelungen für die Rechnungslegung und den Jahresabschluss von Pflegeeinrichtungen nach der Pflegebuchführungsverordnung
- die gesonderten Regelungen für die Rechnungslegung der Werkstätten für Schwerbehinderte (WfB)
- die besonderen Vorschriften bei der Bilanzierung von Investitionszuschüssen und Zuschüssen zu den Betriebskosten bei Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und anderen gemeinnützigen Einrichtungen
Non-Profit Organisationen
Non-Profit-Organisationen sind gemeinnützige Körperschaften, Verbände und Vereine, die im öffentlichen Leben unseres Landes eine zunehmende Rolle spielen.
Die Abgabenordnung regelt die weitgehende steuerliche Befreiung dieser Organisationen, da diese im Regelfall keine Gewinnerzielungsabsicht haben.
Die Betreuung solcher Organisationen in ihren verschiedenen Rechtsausprägungen wie Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, kirchliche Einrichtungen und Verbände gehört seit Jahrzehnten zum Aufgabenfeld unserer Kanzlei.
Wir betreuen:
- Werk- und Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen
- Senioren- und Altenheimeinrichtungen
- Verschiedene Stiftungen und Vereine zur Förderung gemeinnütziger und sportlicher Zwecke
- Schulen und Heime
Sowohl die Rechnungslegung als auch die steuerliche und rechtliche Betreuung dieser Organisationen entsprechen nicht den üblichen Vorgaben des Steuer- und Gesellschaftsrechts. Auch im Bereich der Rechnungslegung existieren weitgehend Sondervorschriften.
Vereine und Stiftungen
Die Betreuung von Vereinen und Stiftungen ist nicht nur ein Schwerpunkt unserer beruflichen Tätigkeit, vielmehr sind die in der Partnerschaft Fecht & Partner zusammengeschlossenen Steuerberater auch auf ehrenamtlicher Basis in Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen beratend und teilweise auch in Funktionen tätig.
Vor diesem Hintergrund beraten wir nicht nur in steuerlicher und handelsrechtlicher Hinsicht, sondern sind auch behilflich bei der Lösung von Organisations- und Aufbaufragen, Satzungsfragen, Beantragung von Zuschüssen und Verhandlungen mit den Kostenträgern.
In diesem Bereich arbeiten wir eng mit unserem Kooperationspartner, der GWK, zusammen, die in diesem Bereich insbesondere auch betriebswirtschaftliche Fragestellungen für Sie bearbeitet.
Link: GWK Gesellschaft für Wirtschafts- und Kulturgestaltung, Freiburg